Übersicht über die Festbeträge
entsprechend der neuen Versorgungsverträge mit den Krankenkassen
ab 01. 11. 2013


Die Angaben sind ohne Gewähr !!

bitte im Einzelfall von der
jeweilen Krankenkasse nochmals abfragen


BKK
BIG
VDEK
AOK
LKK und Knappschaft

Hörgeräteversorgungs-
pauschale inkl.:

Hörgerät, Messung,
Beratung, Betreuung, Nachsorgeleistungen,
Administration für 6
Jahre je Hörgerät

741,-€

710,-€

710,-€

700,-€

650,-€

Ohrpassstück je

35,29€

33,50€

33,50€

33,50€

33,50€

Abschlag für das 2.
zeitgleich angepasste
Hörgerät

-156,-€

-153,-€

-153,-€

-153,-€

-156,-€

Reparaturpauschale je
Hörgerät

150,-€

140,-€

140,-€

150,-€

120,-€

Rezept vom HNO

nötig?
Erstverordnung?
Nach 6 Jahren?

Erstversorgungen: Ja.
Nachversorgungen: Nein

Erstversorgung: Ja.
Nachversorgungen: Nein

Erstversorgung: Ja.
Nachversorgungen: Nein

Erstversorgung: Ja.
Nachversorgungen: Nein

Erstversorgung: Ja.
Nachversorgungen: Nein

Kontrolle durch den HNO?

Nicht erforderlich.
der Akustiker stellt den Anpassbericht zur Verfügung.

Nicht erforderlich.
der Akustiker stellt

den Anpassbericht zur Verfügung.

Erstversorgungen

ist eine

Abnahme erforderlich,

die jedoch auch

nach erfolgter Abrechnung stattfinden kann.

Nicht erforderlich.
der Akustiker stellt

den Anpassbericht

zur Verfügung.

Bei Erstversorgungen ist eine Abnahme erforderlich, die jedoch auch nach erfolgter Abrechnung stattfinden kann.

Mindestanforderung:
Kanäle

4

4

4

4

4

Mindestanforderung:
Programme

3

3

3

3

3

Mindestanforderung:
Störgeräusch-reduzierung

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Mindestanforderung:
Rückkopplungs-unterdrückung

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Mindestanforderung:
Verstärkungsreserve

10 - 15dB

10 - 15dB

10 - 15dB

10 - 15dB

10 - 15dB

Digitale oder analoge
Hörgeräte

Standard ist Digital.
Analoge Hörsysteme dürfen nur in audiologisch begründeten Fällen

 verwendet werden.

Digitale Hörgeräte

Digitale Hörgeräte

Standard ist Digital.
Hörgeräte mit

geringeren Leistungsdaten

dürfen in Ausnahmefällen

zu dem alten Satz (360,-€)

abgegeben werden.

Digitale Hörgeräte


BKK

BIG

VDEK

AOK

LKK und Knappschaft

Ursprünglich wurde vom GKV-Spitzenverband Anfang Juli 2013 ein Festbetrag von 784,94 € und ein Abschlag von  156,99 € festgesetzt , damit sind die Krankenkassen deutlich unter dem Betrag in ihren Versorgungsverträgen mit den Akustikern geblieben.